Wie funktioniert die Kommunalwahl in Bayern?
🗳️ Wer wird gewählt?
- Bei der Kommunalwahl in Bayern entscheiden die Bürger über verschiedene Ämter auf Gemeinde- und Landkreisebene. Gewählt werden u.a.: Gemeinde- und Stadträte, Kreistage, sowie in der Regel die ersten Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister und Landräte.
- Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt.
📅 Wann wird gewählt?
- Der nächste landesweite Wahltermin ist Sonntag, der 8. März 2026.
- Die Wahllokale sind gewöhnlich von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
- Ist bei der Bürgermeister- oder Landratswahl kein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt, folgt eine Stichwahl — derzeit geplant für den 22. März 2026.
✍️ Wer darf wählen?
- Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der betreffenden Gemeinde in Bayern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Auch EU-Bürger sind wahlberechtigt.
- Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z. B. durch gerichtliche Entscheidung), darf nicht wählen.
✅ Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Gemeinderat / Stadtrat / Kreistag
- Bayern nutzt ein Verhältniswahlrecht mit offenen Listen. Jede Partei oder Wählergruppe stellt eine Liste mit Kandidierenden auf.
- Besonderheiten:
- Kumulieren (mehrere Stimmen auf eine Person) ist erlaubt.
- Panaschieren (Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen verteilen) ist erlaubt.
- Jeder Wähler kann so viele Stimmen vergeben, wie Sitze im Rat bzw. Kreistag zu vergeben sind.
Bürgermeister / Landrat / Oberbürgermeister
- Für diese Ämter gibt es normalerweise nur eine Stimme pro Wähler. Sie kreuzen den Kandidaten oder die Kandidatin an, die Sie direkt wählen wollen.
- Wird keine absolute Mehrheit erreicht, ist eine Stichwahl nötig.
📨 Briefwahl — bequem und einfach
- Wer am Wahltag verhindert ist, kann per Briefwahl wählen. Die Unterlagen werden auf Antrag verschickt.
🛠️ Warum ist die Kommunalwahl wichtig?
- Die kommunalen Gremien und Ämter gestalten das direkte Lebensumfeld: Infrastruktur, Schulen, Straßen, Wasserversorgung ebenso wie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen.
- Wer gewählt wird, entscheidet also über viele Aspekte des Alltags in deiner Heimatgemeinde.
ℹ️ Weitere rechtliche Grundlagen
- Das Wahlverfahren und die Regeln sind im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) sowie in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) festgelegt.
- Wird z. B. jemand ausgeschlossen (z. B. durch rechtliche Urteile), entfällt das passive Wahlrecht.